Gebhard L. Heiler - Im Fokus: Die Reform des Fahrlehrerrechts
Artikel aus Newsletter Ausgabe 16, November 2014
Bild: Gebhard L. Heiler
Viele Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer schauen erwartungsvoll auf die Berliner Politik. Auf Fahrlehrerversammlungen landauf, landab ist die bevorstehende Reform des Fahrlehrerrechts zum viel diskutierten Thema geworden. Tenor: Weg vom Anlernberuf, hin zum vollgültigen Ausbildungsberuf pädagogischer Prägung.
Die Arbeit der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. war während der letzten 50 Jahre immer auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit ausgerichtet. Auch ein noch so subtiles Durchforsten der Annalen lässt einen auf schieren Eigennutz ausgehenden Lobbyismus nicht erkennen. Das besonnene Agieren der Spitzenorganisation der deutschen Fahrlehrerschaft fand nicht immer den Beifall aller Mitglieder. Nichtsdestotrotz war es der richtige Weg und insofern auch ein Vermächtnis, das zu bewahren und fortzusetzen ist. Wer die im Koalitionsvertrag versprochene Erhöhung der Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer für die Durchsetzung wirtschaftlicher Sonderinteressen nutzen wollte, würde scheitern – das ließe sich leicht vorhersehen. Die Anhebung des sozialen Status’ eines Berufs verlangt mehr als ökonomische Weichenstellungen. Die Bundesvereinigung ist ihren Mitgliedern zur Wahrung berufsethischer Grundsätze verpflichtet. Dazu gehört die fortwährende Förderung der Qualität der Fahrausbildung. Der Schlüssel dafür liegt ganz wesentlich in der Vorbildung und Ausbildung der Fahrlehreranwärter.
Berliner Runde
Die Bundesvereinigung handelte klug, andere Interessengruppen, auch periphere, im Oktober dieses Jahres zu einem Gespräch nach Berlin einzuladen. Die hierbei zutage getretenen unterschiedlichen Auffassungen über die weitere Entwicklung des Fahrlehrerberufs waren erhellend und steckten die Linien ab. Ob, wie vereinbart, daraus bis zum Jahresende ein gemeinsam getragenes Papier entstehen kann, wird sich zeigen. Weil es diesmal um mehr als Kosmetik geht, muss jeder Schritt sorgsam abgewogen werden. Ich denke dabei auch an die politischen Hürden der Jahre 1975/76 zurück, während deren wir schließlich erfolgreich um die obligatorische Ausbildung der Fahrlehreranwärter und die Einführung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung kämpften. Die Chance für eine nachhaltige Neugestaltung des Berufsbildes der Fahrlehrer ist da. Nie zuvor war in einem Koalitionsvertrag ein ähnliches Versprechen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit enthalten gewesen: „Die Ausbildung der Fahranfänger wollen wir verbessern und die Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer erhöhen.“ Aus diesem bedeutungsvollen Satz lässt sich entnehmen, dass die Regierungsparteien die pädagogische Ausbildung der Fahrlehrer in einem engen Zusammenhang mit der Qualität der Ausbildung der Fahranfänger sehen.
Anerkannter pädagogischer Abschluss
Die Erhöhung der Qualität der pädagogischen Ausbildung der Fahrlehrer muss sich m. E. zukünftig in einem Abschluss dokumentieren, der das gesamte Spektrum der Verkehrspädagogik umfasst. Das muss auch aus der Berufsbezeichnung hervorgehen. Nur als anregendes Beispiel gedacht: „Diplom-Fahrlehrer/in“. Es darf weiterhin nicht sein, dass für jede Art von Nachschulungen, Fortbildungen, Fahrertrainings etc. neben einer Programmeinweisung eine erneute pädagogische Schulung verlangt wird. Um nach dem Inkrafttreten der Neuerungen auch den bisherigen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern die Angleichung zu ermöglichen, sollte über einen entsprechenden Weiterbildungskurs nachgedacht werden. Wie so etwas geht, haben vor mehr als 60 Jahren die deutschen Dentisten vorgemacht. Sie durften sich dank des „Allensbacher Abkommens“ vom 31. März 1952 künftig Zahnärzte nennen, sofern sie an einem 60-stündigen Fortbildungskurs teilgenommen hatten. Rund 15.000 Dentisten nahmen diese Möglichkeit wahr.
Eine starke zeitliche Ausweitung der Ausbildung der Fahrlehreranwärter allein kann nicht das Ziel sein. Gefragt ist eine deutliche inhaltliche Aufrüstung. Und dabei sollte man sich nicht allzu bescheiden geben.