Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V.: Rückblick auf die Anfänge und das Werden V
Artikel aus Newsletter Ausgabe 10, November 2011
Nach neun erfolgreichen Jahren gab Dr.-Ing. Heiner Kamm in einer beeindruckenden Rede seinem Wunsch Ausdruck, die Geschicke der DFA „mit dem heutigen Tag“ in jüngere Hände legen zu wollen. „Ich schlage der Mitgliederversammlung deshalb vor, Prof. Dr.-Ing. Klaus Langwieder zu meinem Nachfolger zu wählen“, schloss Dr. Kamm. Die Mitglieder folgten dem in die Zukunft weisenden Vorschlag und wählten Klaus Langwieder einstimmig zum Präsidenten der DFA. Die Versammlung berief im Weiteren Dr. Kamm und Peter Tschöpe, Letzteren als Nachfolger des aus Altersgründen ausgeschiedenen Rudi Ebel, zu Vizepräsidenten.
Ausbildungsqualität
Auf einer großen Fahrlehrerversammlung wurde einmal gefragt: „Was macht gute Fahrausbildung aus?“ Das Echo war vielstimmig. Im Detail wurde viel Richtiges gesagt, aber die eine Formel, auf die sich alle hätten einigen können, fand man nicht. Wie auch? Doch als einer meinte, gute Ausbildungsqualität bemesse sich vor allem daran, dass ein Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehe, erntete er geballten Protest. Die Begebenheit zeigte schon damals: Ausbildungsqualität lässt sich weder mit einer Anreihung positiv belegter Begriffe noch mit dem Nachbeten gesetzlicher Anforderungen definieren. Es war deshalb richtig, das Thema wissenschaftlich anzugehen. Die DFA stellte am 3. Februar 2006 den Vertretern der obersten Verkehrsverwaltungen der Bundesländer die von der QSS-Projektgruppe erarbeiteten Erhebungsinstrumente für die Qualitätssicherung vor. Die Resonanz des Auditoriums war überwiegend positiv und somit sehr ermutigend, die umfänglichen weiteren Entwicklungsschritte energisch anzugehen. Eine der Mitgliederversammlung vom 9. Mai 2006 vorausgegangene Beratung des Vorstands zum Entwicklungsstand des QSS machte deutlich, dass das Projekt die personellen und finanziellen Ressourcen der DFA noch für geraume Zeit stark in Anspruch nehmen würde. Jetzt kam es vor allem darauf an, die in § 34 Absatz 4 Fahrlehrergesetz vorgesehene Verordnung über „Anforderungen an die Qualitätssicherungssysteme und Regeln für die Durchführung der Qualitätssicherung“ zu forcieren.
2008: Das QSS steht! – Ist die Rechtsgrundlage Makulatur?
Im Herbst 2008 wurde die Entwicklung des QSS erfolgreich abgeschlossen. Doch die für die praktische Anwendung entscheidende Verordnung stand noch immer aus. Nicht zuletzt ging es um die in § 34 Absatz 3 FahrlG in Aussicht gestellte Freistellung von der staatlichen Überwachung der Fahrschulen, die sich einem anerkannten QSS anschließen. Doppeltes Auditing, also staatliche Überwachung plus stringenter QS (realitätsferne Politiker empfahlen das), war und ist den Fahrschulen nicht zu vermitteln. Nach und nach zeichnete sich Unwillen ab, die Rechtsverordnung zu erlassen. Zuständige administrative Ebenen des Bundes und der Länder führten schwer verständliche rechtliche Bedenken ins Feld. Man könne Qualität, „wenn sie denn über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen hinaus gehen soll, schwerlich verordnen“, hieß es dazu in einem offiziellen Brief vom September 2009. Damit wurde die seinerzeit wohlerwogene und eingehend beratene Änderung des Fahrlehrergesetzes vom 24. April 1998 zum Widersinn erklärt. Das führt nicht weiter. Hier sind pädagogische Einsichten, juristischer Gestaltungswille und ein entschiedenes Eintreten für die weitere Verbesserung der Fahrausbildung gefragt. Auch die Politik macht bis heute, obwohl nachdrücklich darum gebeten, keinerlei erkennbare Anstalten, die von der Administration angeführten Hindernisse zu überwinden.
GLH
Fortsetzung: Newsletter Ausgabe 11
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Die weiteren "Rückblicke ..." sowie die Chronik der DFA finden Sie hier:
Chronik
Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. blickte im Mai 2010 auf ihr 20-jähriges Bestehen zurück. Aus diesem Anlass erschien eine kurzgefasste Chronik des Vereins, die wir auszugsweise wiedergeben ...