Qualitätssicherung in Fahrschulen

Artikel aus Newsletter Ausgabe 1, Januar 2007

Der Anstoß zur Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für Fahrschulen im Sinne von § 34 Abs. 3 Fahrlehrergesetz kam im Jahr 2002 aus dem Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg.

Weil es nach Auffassung der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e. V. (DFA) die wichtigste Aufgabe der Fahrschule ist, den Fahranfängern ein Höchstmaß an Sicherheit mit auf den Weg zu geben, nahm die DFA nach eingehender Prüfung der Realisierbarkeit die Anregung gerne auf. Dementsprechend steht die Ausbildungsqualität im Fokus des Qualitätssicherungssystems. Daneben soll sich die „Qualitätsfahrschule“ durch kundenfreundlichen Service und absolute Korrektheit ausweisen.

Vor nunmehr drei Jahren hat ein Team namhafter Erziehungswissenschaftler mit der Entwicklung der für die Beurteilung des Unterrichts notwendigen Beobachtungsinstrumente und Bewertungsskalen begonnen. In einem erweiterten Team wurde in diesem Jahr das Qualitätsmanagement-Handbuch so weit entwickelt, wie dies in Ermangelung der Kenntnis des Textes der nach § 34 Abs. 4 Fahrlehrergesetz zu erlassenden (aber noch immer ausstehenden) Verordnung möglich war. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. war von Anfang an in den Entwicklungsprozess eingebunden. Die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems der DFA ist – vorbehaltlich bislang nicht bekannter Anforderungen durch die erwähnte Verordnung – weitgehend abgeschlossen und somit für den Startschuss bereit.

Neben dem Entwicklungsteam gebührt den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern herzlicher Dank, die während der verschiedenen Entwicklungs- und der Erprobungsphasen immer wieder bereit waren, zusammen mit ihren Fahrschülern bei den praktischen Erprobungen mitzuwirken. Nicht geringer ist das Verdienst der Kolleginnen und Kollegen, die zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereit waren, sich für die Schulung zum Auditor zu entscheiden. Die DFA hofft nun auf baldige Verabschiedung der Verordnung, damit die Anerkennungsverfahren in den Bundesländern in Gang gebracht werden können.

 

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