Berufseignungstest für Interessenten am Fahrlehrerberuf

Artikel aus Newsletter Ausgabe 1, Januar 2007

Wegen der hohen Quote nicht bestandener Fahrlehrerprüfungen, die nach einhelliger Auffassung der Experten vor allem auf mangelnde Eignung zurückzuführen ist, hat die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. in den Jahren 2004 bis 2006 einen Berufseignungstest entwickelt und diesen in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fahrlehrerausbildungsstätten praktisch erprobt.

 

 

Wer den Test besteht, besitzt die für den Fahrlehrerberuf notwendigen Schlüsselqualifikationen und hat beste Aussichten, der komplexen Ausbildung und der anspruchsvollen Tätigkeit als Fahrlehrer gewachsen zu sein. Der von namhaften Erziehungswissenschaftlern unter maßgeblicher Mitwirkung des Instituts für angewandte Familien-, Kindheits- und Jugendforschung (IFK) an der Universität Potsdam entwickelte Berufseignungstest für Fahrlehrer (BET-F) enthält 5 Bausteine:

  • Einführungsgespräch,
  • Subtest „Schlussfolgerndes Denken“ (Intelligenztest),
  • Subtest „Textanalyse und Kurzvortrag“ (Arbeitsproben),
  • Subtest „Situationsanalyse und Diskussion“ (Arbeitsproben),
  • Abschlussgespräch.

Die drei enthaltenen Subtests ergänzen sich unter inhaltlichen und methodischen Aspekten. Zu diesem Test besteht derzeit keine Alternative, die zuverlässigen Aufschluss über die Eignung von Interessenten am Fahrlehrerberuf geben kann. Die heute im Gesetz verlangten Bildungsvoraussetzungen – Hauptschulabschluss und abgeschlossene berufliche Lehre – haben sich, wie schon erwähnt, längst als unzureichend erwiesen. Weil aus Gründen der Durchlässigkeit des Systems niemand ausgeschlossen werden soll, soll es angeblich nicht möglich sein, eine höherwertige Vorbildung ins Gesetz zu schreiben. Deshalb schlägt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e. V. vor, das Bestehen des von der Deutschen Fahrlehrer-Akademie e. V. entwickelten Berufseignungstests als obligatorische Voraussetzung für die Zulassung zur Fahrlehrerausbildung in das Fahrlehrergesetz aufzunehmen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge kann davon ausgegangen werden, dass das Bundesverkehrsministerium als das zuständige Ressort diesen Vorschlag in absehbarer Zeit aufgreifen wird.

Die Deutsche Fahrlehrer-Akademie e. V. bietet den Test seit Oktober letzten Jahres den maßgeblichen Leistungsträgern für berufliche Fortbildung, darunter auch der Deutschen Rentenversicherung, an. Wir sind sicher, dass der BET-F entscheidend dazu beitragen kann, öffentliche Förderungsmittel sinnvoll und somit ohne unnötige Verluste einzusetzen.

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